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Markt 1
06679 Hohenmölsen
Sachsen-Anhalt
Telefon:                                                                                                                    034441 /  42 0
Email:
info@stadt-hohenmoelsen.de

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Städtebauliche Sanierung

Das bis 2012 durchgeführte "klassische" Programm der Städtebauförderung beruhte auf einem komplexen Zusammenspiel vielfältiger rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Grundlagen. Das allgemeine Ziel der Sanierungsmaßnahmen, eine Behebung "städtebaulicher Missstände" zu erreichen, hatte zu einer breiten Vielfalt von Handlungsfeldern und Einsatzbereichen in Städten und Gemeinden geführt. Es galt, erneuerungsbedürftige Bestandsstrukturen aus zeitlich verschiedenen Epochen und Typologien an veränderte Bedürfnisse anzupassen.

Seit 1993 verfügt die Stadt Hohenmölsen über ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet – Innenstadt. Diese Fördermaßnahme wird noch bis Ende 2018 umgesetzt. Anträge auf Fördermittel für das Programm sind nur noch eingeschränkt möglich.

Karte: Sanierungsgebiet Innenstadt

Im Rahmen der Fördermittelbeantragung müssen übergeordneten Regularien eingehalten werden. Mit Zuwendungen können insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, insbesondere der äußeren Gebäudehülle
  • Freilegung und Wiederherstellung von Grundstücksflächen
  • Gestaltung von Außenanlagen.


Ob die öffentlichen und privaten Vorhaben den darin festgelegten Sanierungszielen entsprechen, wird im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach §§ 144/145 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft. Im BauGB ist auch geregelt, dass alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke im Grundbuch mit einem Sanierungsvermerk versehen werden.

Anträge zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Förderprogrammes zur Sanierung „Innenstadt“ Hohenmölsen können von privaten Antragstellern/ Eigentümern von Grundstücken laufend bei der Stadtverwaltung Hohenmölsen, Fachbereich III, Markt 1, 06679 Hohenmölsen gestellt werden. Welche dann zur Weiterleitung an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorbereitet werden. Dem Antrag ist die Kostenschätzung sowie der Eigentumsnachweis (Auszug aus dem Grundbuch) und ein Flurkartenauszug beizufügen.

Ansprechpartner ist:

Leiter Fachbereich III, Herr Christoph Karger Tel.:034441/42124 Fax:034441/42126 e-mail: C.Karger@stadt-hohenmoelsen.de

Projektentwicklerin Frau Anke Doering Tel 03641 592 518 e-mail: doering@ke-mitteldeutschland.de

Symbol Beschreibung Größe
Sanierungsgebiet Hohenmölsen - Flurstücksplan 2014-04.pdf
1.3 MB

© Janine Holzapfel E-Mail

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