Schiedsstelle der Stadt
Die Schiedsstelle der Stadt Hohenmölsen mit ihren drei durch den Stadtrat der Stadt Hohenmölsen gewählten und vom Direktor des Amtsgerichtes Weißenfels berufenen Schiedspersonen ist zuständig für alle in der Stadt Hohenmölsen einschließlich ihrer Ortsteile wohnhaften Einwohner.
Anschrift der Schiedsstelle:
Schiedsstelle Stadt Hohenmölsen
Rathausgasse 2
06679 Hohenmölsen
Tel.: über Fachbereich II Ordnung und Soziales 034441 / 42 211
E-Mail: schiedsstelle@stadt-hohenmoelsen.de
Vorsitzender der Schiedsstelle:
Herr Ronny Sudor
Wählitz, Webauer Str. 6
06679 Hohenmölsen
Telefon: 034441 / 990603
Schiedspersonen:
Herr Matthias Pinkwart
Zum Südhang 3
06679 Hohenmölsen
Frau Kerstin Tanz
Thomas-Münzer-Straße 48
06679 Hohenmölsen
Anträge oder Beratungswünsche können direkt an die Schiedsstelle gerichtet oder zu den Beratungsstunden abgegeben werden. Die Beratungsstunden finden jeden 2. Dienstag im Monat in der Zeit von 17 Uhr bis 18 Uhr statt.
Hinweise zum Verfahren vor der Schiedsstelle
Es wird unterschieden in:
- die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- den Sühneversuch in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage
Kosten der Schiedsstellen
Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen in folgender Höhe:
Gebühr für das Schlichtungsverfahren 25,00 Euro
Gebühr im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches 50,00 Euro
Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners kann die Gebühr auf höchstens 75,00 Euro erhöht werden.
Für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie die Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen werden Schreibauslagen erhoben, sowie Auslagen für Zustellungen an die Parteien und ggf. die Entschädigung eines hinzugezogenen Dolmetschers.
Bei Antragstellung an die Schiedsstelle ist ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kosten zu entrichten.
Weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit der Schiedsstellen können im Internet unter www.schiedsamt.de Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen entnommen werden.
Termine für das Jahr 2019 auf einen Blick (Änderungen vorbehalten)
4. Quartal
Dienstag 10. Dezember 2019
Termine für das Jahr 2020 auf einen Blick (Änderungen vorbehalten)
1. Quartal
Januar Dienstag, 14.01.2020
Februar Dienstag, 11.02.2020
März Dienstag, 10.03.2020
2. Quartal
April Dienstag, 14.04.2020
Mai Dienstag, 12.05.2020
Juni Dienstag, 09.06.2020
3. Quartal
Juli Dienstag, 14.07.2020
August Dienstag, 11.08.2020
September Dienstag, 08.09.2020
4. Quartal
Oktober Dienstag, 13.10.2020
November Dienstag, 10.11.2020
Dezember Dienstag, 08.12.2020
Zusätzliche Sprechstunden werden ab 2020 jeweils 1x im Quartal (samstags) wie folgt angeboten:
1. Quartal, 07.03.2020 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
2. Quartal, 06.06.2020 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
3. Quartal. 12.09.2020 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
4. Quartal, 05.12.2020 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Bei Bedarf ist der Schiedsstellenvorsitzende, Herr Sudor auch außerhalb der o.g. Zeiten telefonisch unter 034441 / 990603 oder unter Schiedsstelle@stadt-hohenmoelsen.de zu erreichen.
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Das Schlichtungsverfahren vor der Schiedesstelle Schlichtungsverfahren |
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