Landeswahlleiterin: Hinweis auf Ende der Frist zur Einreichung einer Beteiligungsanzeige für die Landtagswahl am 6. September 2026
Die Landeswahlleiterin weist auf das Ende der Frist zur Einreichung einer Beteiligungsanzeige für die Landtagswahl am 6. September 2026 hin. Die Beteiligungsanzeige muss spätestens am 7. Juli 2026 bis 18:00 Uhr bei der Landeswahlleiterin eingegangen sein.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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| 2026-05-13 Aufforderung zur Abgabe Beteiligungsanzeigen.pdf |
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