Öffentliche Bekanntmachung Gewässermahd im Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß den Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass die erforderliche Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet in der Zeit vom 15. Juni bis Ende Dezember 2026 durchgeführt wird.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| öffentl Bekanntmachung Mahd 2026.pdf |
0.2 MB |