Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr – 1. Änderung
bereitgestellt am: 22.12.2025
Die Stadt Hohenmölsen informiert, dass die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hohenmölsen (Feuerwehrentschädigungssatzung) am 22.12.2025 der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises gemäß § 8 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt angezeigt wurde. Die Satzung wird hiermit offiziell ausgefertigt und tritt entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Kraft.
Bei dem eingestellten elektronischen PDF-Dokument handelt es sich um die amtlich verkündete Fassung.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| 1. Änderung_Entschädigungssatzung.pdf |
0.8 MB |