Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Ergänzungssatzung Taucha, Muschwitzer Straße
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. März 2025 die Aufstellung der „Ergänzungssatzung Taucha Muschwitzer Straße“ gemäß Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs in beigefügter Anlage beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Südwesten der Ortslage Taucha der Stadt Hohenmölsen sollen nördlich entlang der Muschwitzer Straße einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Die Ergänzung soll die städtebauliche Ordnung des Bereiches neu regeln und den Standort für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 407, Flur 6 der Gemarkung Taucha, sichern.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist aus der Anlage zum Beschluss ersichtlich und umfasst die Flurstücke 208, 279, 282 (teilweise), 284, 285, 286, 287, 288, 297, 298, 407, 408, 409, 410 und 411 in der Flur 6 der Gemarkung Taucha
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich III der Stadt Hohenmölsen, Platz des Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen unterrichten sowie sich zu den Planunterlagen äußern.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Anlage 1_Ergänzungssatzung_Taucha_Aufstellungsbeschluss_2025-02-21_.pdf |
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