Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu fördern, informiert die Stadt Hohenmölsen nachfolgend über zentrale Abläufe und Fristen:
Vor Ort im Wahllokal ist die Abstimmung am 23. Februar 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich. Hierzu sind der Personalausweis oder der Reisepass und gegebenenfalls die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Informationen zur Briefwahl:
Bis Freitag, den 21. Februar 2025, bis 15 Uhr
ist die reguläre Beantragung eines Wahlscheines möglich.
(§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO)
Bis Samstag, den 22. Februar 2025, bis 12 Uhr
können neue Briefwahlunterlagen beantragt werden, wenn Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen sind.
(§ 28 Abs. 10 BWO)
Bis Sonntag (Wahltag), den 23. Februar 2025, bis 15 Uhr
kann in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) die Beantragung von Wahlscheinen erfolgen.
(§ 27 Abs. 4 Satz 2 BWO).
In allen o.a. Fallen wenden Sie sich bitte an das