Ab Samstag, den 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für Personalausweise.
Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. Januar 2026 zugestimmt.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 tritt die Verordnung am darauffolgenden Tag in Kraft.
Hintergrund der Neuregelung sind die gestiegenen Verwaltungskosten und die gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller.
Damit gelten aktuell folgende Gebühren für Personalausweise:
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
Ggf. zzgl. 6,00 Euro für die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort.
Die Gebühren für alle anderen Ausweisdomukente (z.B. vorläufiger Personalausweis, Reisepass, etc.) bleiben unverändert.