Fußgängerbrücke über die die Aupitz
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER 2023 - 2027)
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) hat aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Aupitz in Aupitz gewährt. Inhalt der Maßnahme ist der Ersatz des stark beschädigten bestehenden Bauwerks durch einen Rohrdurchlass (Stahlbetonrohr), der den aktuellen Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Hydrologie und Naturschutz entspricht. Ziel ist eine bessere touristische Erschließung durch die Anbindung an den Radweg nach Granschütz (Richtung Rippach-Rad-Route) sowie der Ausbau der öffentlichen Wegestruktur.