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Di 09:00 - 12:00 Uhr und
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+ + + NEU + + + Änderung Gesetzlichkeit / Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Information zur Übermittlungssperre
hier: Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
 
Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i.V. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) konnten bis 31.12.2025 Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen.
 
Mit der Neuregelung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt diese Möglichkeit ab 01.01.2026.
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement ist nicht mehr möglich.
Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben!
 
Die Meldebehörden sind nunmehr verpflichtet, folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermittelt: 
 
-        Name und Vorname
-        aktuelle Anschrift
-        Geburtsdatum
 
Diese Änderung betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr.
Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

© Jenny Neumann E-Mail

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