Infos & Kontakt:

Öffentliche Bekanntmachungen
Veranstaltungen
| Stellen | Meldewesen Online

Anschrift:                                                                                                                       Stadt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Sachsen-Anhalt
Telefon:                                                                                                                    034441 /  42 0
Email:
info@stadt-hohenmoelsen.de

Öffnungszeiten:

Mo 13:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 17:30 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:30 Uhr

Sonderöffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Sa 09. Mai 09:00 - 11:00 Uhr
Sa 06. Jun  09:00 - 11:00 Uhr

Stadtbibliothek:
Mo 10:00 - 12:00 Uhr
Di  13:00 - 19:00 Uhr
Mi  13:00 - 17:00 Uhr
Do 10:00 - 12:00 Uhr und
     13:00 - 15:00 Uhr
Fr  geschlossen

Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelles

Die Stadt Hohenmölsen erhält Fördermittel

Logos

Hier werden bereits durchgeführte, aktuelle und geplante Bauvorhaben der Stadt Hohenmölsen näher vorgestellt

Die Stadt Hohenmölsen hat in den vergangenen Jahren viele Baumaßnahmen realisiert und für nachfolgende Jahre geplant.

 

Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt

„Stadtumbau-Ost“- Aufwertung, Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Die Stadt Hohenmölsen beantragte im Rahmen des Förderprogrammes „Stadtumbau Ost“ und „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ Programmjahre 2018 - 2025,
für die Haushaltsjahre 2017 – 2029 folgende Maßnahmen, ,

  • Barrierearmes Rathaus (Errichtung eines Aufzugs) – Notwendige allgemeine Planungsleistungen wurden ausgeschrieben und im Dezember 2024 vergeben;
  • Erneuerung der Otto-Nuschke-Straße unter Beachtung der Klimaneutralität;
  • Sanierung des Gebäudes Altmark 11 A zu einer Gemeinbedarfseinrichtung;
  • Grüne Achse Ernst-Thälmann-Straße, 1- 4 Bauabschnitt;
  • Inwertsetzung des Stadtparks in Hohenmölsen;
  • Energetische Sanierung der Turnhalle Hohenmölsen-Nord – Notwendige, allgemeine Planungsleistungen wurden ausgeschrieben und im Dezember 2024 vergeben;
  • Erneuerung der Beleuchtungsanlage Verbindungsweg Werkstraße/ Nordstraße – diese Maßnahme wurde im Januar 2025 abgeschlossen;
  • Planung des Neubaus des städtischen Bauhof
  • Einrichtung Freizeiteinrichtung „Am Sternentor“ – Freiflächengestaltung

 

Alle Maßnahmen wurden bewilligt.

 

Für diese Maßnahmen wurde das Antragsverfahren eingereicht.

  • Neubau des Jugend- und Freizeitzentrums Sternentor

 

Sanierung Altmarkt 11 A, Reinichens Gut

Die Stadt Hohenmölsen wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme die Ordnungs- und Baumaßnahme „Altmarkt 11 A“ über mehrere Jahre realisieren. Ein erster Schritt erfolge im Januar 2025 mit dem Abriss des Gebäudes.

Mit Vorliegen der Baugenehmigung wird ein multifunktionales, öffentliches Gebäude mit Räumen für die Verwaltung, die Öffentlichkeit und Vereine errichtet. Für das barrierefreie Erdgeschoss ist geplant, das besondere Ambiente der Gewölbekonstruktion für Hochzeiten als Trausaal zu nutzen.

Neben dem Trau- bzw. Veranstaltungssaal entsteht ein Multifunktionsraum, ein Abstellraum sowie WCs, die separat genutzt werden können. Im Obergeschoss stehen multifunktionale Räume und öffentliche Besprechungsräume der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Etage verfügt über ein Großraumbüro mit 85 m², welches individuell geteilt werden kann sowie über einen Besprechungsraum von 40 m², Küche und WCs. Das Dachgeschoss steht als Saal mit Garderobenbereich für die Nutzung durch verschiedene Vereine zur Verfügung.

Ziel ist es, das Gebäude bis Frühjahr 2027 fertigzustellen.

Die Durchführung der Maßnahme ist zur Erreichung der Ziele und zum Abschluss der städtebaulichen Sanierung in der Stadt erforderlich. Die notwendigen finanziellen Mittel werden aus Mitteln der Städtebaulichen Sanierung, dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ und Eigenmitteln der Stadt Hohenmölsen zur Verfügung gestellt.

Hinweis: weitere Informationen unter Aktuelle Baumaßnahmen.

 

 

Inwertsetzung des Stadtpark

Die Stadt beabsichtigt mit der Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Stadtpark mit seinem Baumbestand Aufwertungs-, Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen durchführen. Der Stadtpark soll in seiner ökologischen Funktion gestärkt werden. Zum einen betrifft das die Aufforstung und Pflege des Gehölz- und Baumbestandes. Weitere Maßnahmen werden die Rekultivierung der Streuobstwiese im Norden des Parks, die Aufwertung der historischen Anlagen Goethebrunnen und Melusine sein.

Hierzu ist die Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung.

 

 

Grüne Achse Ernst-Thälmann-Straße, 1. - 4. Bauabschnitt

Die Ernst-Thälmann-Straße, die vom Südosten in die Innenstadt führt, birgt ein hohes Potenzial im Bereich der Aufwertung grüner Infrastruktur und damit in der klimaangepassten Entwicklung städtischer Mobilitätsachsen. Neben notwendigen Sanierungsaufgaben, wie die partielle Reparatur der Straßenbeläge oder der Beleuchtungsanlagen, soll mit der Neugestaltung der straßenbegleitenden Anlagen und des Begleitgrüns ein erheblicher Mehrwert für den vergleichsweise stark frequentierten Straßenraum geschaffen werden.

Bei der Eindämmung des Hitzeinsel-Effekts ist es hilfreich anhand der jeweiligen Grade an Bebauung, Versiegelung und Begrünung von verschiedenen Hitzeinseln auszugehen und somit den Temperaturdifferenzen im bebauten Raum Beachtung zu schenken. Dabei fällt besonders städtische Verkehrsinfrastruktur, beispielsweise die Ernst-Thälmann-Straße mit zwei Fahrspuren, partiellem Parkstreifen, stellenweisem Radweg und beidseitigem Fußgängerweg ins Augenmerk. Die vergleichsweise starke Hitzebelastung an heißen Sommertagen ergibt sich nicht nur aus dem hohen Grad der Versiegelung, wenig offener Fläche und Vegetation, sondern ebenfalls aus anthropogenen (Wärme-) Emissionen durch Verkehr und einer geringen Durchlüftung. Die Implementierung eines in großzügigen Volumina realisierten Straßenbegleitgrüns wirkt besonders der täglichen Luftbelastung durch den Verkehr entgegen und sorgt mit der Bereitstellung von Lebensraum für eine größere Artenvielfalt in der Stadtnatur für einen höheren Widerstand bei Hitze- und Trockenperioden. Eine von der Bevölkerung getragene Ausweisung als „Grüne Achse Ernst-Thälmann-Straße“ schärft nicht nur das Bewusstsein der Bewohner für die notwendige Klimaresilienz der Stadt. Ein Netz von Grünkorridoren entlang der städtischen Hauptverkehrsachsen mit beschatteten Fuß- und Radwegen begünstigt die Durchlüftung und hat so direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort.

Ziel der Maßnahme ist die verbesserte Ausstattung des öffentlichen Straßenraumes mit grüner Infrastruktur (Bäumen, Baumreihen, Hecken). Der geplante Gestaltungsbereich erstreckt sich von der Friedensstraße bis zur Wilhelm-Pieck-Straße. Die Gesamtbaulänge beträgt ca. 850 m. Die Maßnahme soll im Wesentlichen in Abschnitten (2026 - 2028) ausgeführt werden.

Die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen erfolgte im Dezember 2024. Die notwendigen finanziellen Mittel werden aus Mitteln aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost – Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ und Eigenmitteln der Stadt Hohenmölsen zur Verfügung gestellt.

Die Vorplanung wurde inzwischen mit dem Bauausschuss abgestimmt. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg wird für das Abwassermanagement verantwortlich sein.

 

 

Einrichtung Freizeiteinrichtung „Am Sternentor“ – Freiflächengestaltung und Neubau

Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes das Jugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen.

Das Projekt soll mit dem Umzug der Nutzer der heutigen Einrichtung am Wasserturm in die das neue Objekt 2027 abgeschlossen werden. Die aktuelle Jugendeinrichtung ist örtlich, raumtechnisch und von der Bausubstanz her stark limitiert, der Platz wird mittelfristig für andere Zwecke benötigt.

Gleichzeitig soll ein bestehender städtebaulicher Missstand am Sternentor (früheres Freibad) beseitigt und das Areal stadtplanerisch neu geordnet werden (vgl. Anlage Bebauungsplan). Das neu zu schaffende Gebäude soll anziehen, gleichzeitig funktional und schön sein, über eine lange Zeit eine hohe Aufenthaltsqualität und einen hohen praktischen Nutzwert bieten und sich durch geringe Unterhalts- und Folgekosten auszeichnen.

Bei der Entwicklung der baulichen Anlagen soll Wert auf eine energetisch sinnvolle Gebäudekonzeption, den Einsatz rezyklierter und nachhaltiger Baustoffe, Klimafreundlichkeit und geringen Co2- Fußabdruck gelegt werden. Das Objekt wird idealerweise die Machbarkeit von klima- und ressourcenschonendem Bauen im öffentlichen Sektor demonstrieren.

Mit der Umsetzung des Projektes strebt sie die Schaffung eines neuen generationenübergreifenden Begegnungsortes für die Jugendarbeit und Freizeitgestaltung - aber auch darüber hinaus - an. Ziel ist ein schöner, aber funktionaler Bau mit viel Platz für Vereine, Begegnungsräume, Veranstaltungen.

Auch wenn das „Neue Europäische Bauhaus“ den Begriff der Ästhetik weiterspannt als das „Klassische Bauhaus“ der 1920er Jahre, erinnert der Entwurf des Objektes durch die kubische Form sicherlich an den Baustil, den man mit dem „historische Bauhaus“ in Verbindung bringen würde. Einfache, symmetrische Formen, ungewöhnliche Materialien und Komplementärfarben sind typische Merkmale des Bauhausstils.

Die Stadt Hohenmölsen beabsichtigt im Weiterem mit der Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ das Areal der Freizeiteinrichtung am Sternentor neu zu ordnen und als Sport-, Spiel- und Jugendzentrum mit generationsübergreifender Funktion als Grün-, Erholungs- und Freizeitzentrum umzugestalten und aufzuwerten.

Die Ausschreibungen für die allgemeinen Planungsleistungen für das Gebäude und die Freiflächen werden getrennt und unabhängig voneinander durchgeführt. Die Beauftragungen sind inzwischen erfolgt. Der Beteiligungsprozess befindet sich in der Durchführung.

 

 

Planung eines Neubaus des städtischen Bauhofs

Die Stadt Hohenmölsen beabsichtigt mit der Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ den städtischen Bauhof zu sanieren und zu entwickeln.

Ziel der Maßnahme ist die bauliche Verbesserung der Sozial- und Nutzgebäude (Fahrzeuggaragen, Lagerhallen) und die Verbesserung der organisationstechnischen Abläufe.  Der geplante Baubereich erstreckt sich von der Ernst-Thälmann-Straße, rückwärtig Fernwärme GmbH bis Dr.- Walter-Fridrich-Straße.

Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten ausgeführt.

Das Gebäude, in dem sich der Sanitärtrakt und das Büro des Bauhofes befinden, ist 1930 errichtet. Die Räume des städtischen Bauhofes wurden 1998 saniert. Inzwischen entsprechen diese nicht mehr den modernen Arbeits- und Hygienevorschriften, der Arbeitsstättenverordnung.

Die technischen Gebäude des Bauhofes stammen ebenfalls aus den 30-iger Jahren. Die Arbeitsabläufe, wie z.B. die Beladung der Fahrzeuge, welche noch per Hand erfolgen muss, sollen neu strukturiert werden. Ein modernes Streusalzsilo soll errichtet werden. Die modernen Fahrzeuge werden in den alten Garagen abgestellt, welche nicht die Mindesthöhen haben. In den Garagen ist der Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen nicht gewährleistet. Eine Werkstatt, welche notwendig ist, gibt es nur als Befehlsobjekt. Der gesamte technologische Ablauf soll über eine Neuanlage der Gebäude organisiert werden. Die Zufahrt soll zukünftig nicht mehr über das Privatgrundstück der Fernwärme GmbH erfolgen und wird neu angelegt. Eine erste Planstufe zur Entwicklung des Bauhofkonzept wurde bereits beauftragt. Die Variantenuntersuchungen werden dem Stadtrat der Stadt Hohenmölsen zur Entscheidung vorgelegt.

Hier wird die Klärung des Baurechtes durchgeführt.

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER 2023 - 2027)

„Fußgängerbrücke über die die Aupitz“

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) hat aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel für den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Aupitz in Aupitz gewährt. Inhalt der Maßnahme ist der Ersatz des stark beschädigten bestehenden Bauwerks durch einen Rohrdurchlass (Stahlbetonrohr), der den aktuellen Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Hydrologie und Naturschutz entspricht. Ziel ist eine bessere touristische Erschließung durch die Anbindung an den Radweg nach Granschütz (Richtung Rippach-Rad-Route) sowie der Ausbau der öffentlichen Wegestruktur.

Die Maßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen.

 

Weitere Maßnahmen befinden sich im Vorantragsverfahren:

  • Ausbau BrunneNplatz in Zetzsch;
  • Grundhafter Ausbau der Schulstraße;
  • Herstellung des Gehweges Am Park in Rössuln;
  • Ausbau des Gehweges in der Karl-Mende-Straße in Keutschen entlang der L 190 linksseitig Richtung Werschen;
  • Herstellung eines Gehweges entlang der Muschwitzer Straße, L198, in Taucha zwischen Friedhof Taucha und Vortaucha rechtsseitigt in Richtung Muschwitz.

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs

Im Zusammenhang mit diesem Förderprogramm stellte die Stadt Hohenmölsen den Antrag zum Ausbau einer Haltstelle in Rössuln, K 2200 für das Jahr 2025.

Der Burgenlandkreis beabsichtigt den Um- und Ausbau der K2200 Ortsaugang Rössuln bis zur Kreuzung Granschützer Straße / An der Fabrik. Unter Mitwirkung der Stadt Hohenmölsen sollen ebenfalls die Nebenanlagen sowie die bestehenden Bushaltestellen im Bereich der K 2200 in Granschütz barrierefrei ausgebaut werden. Die vorliegende Maßnahme beginnt ab der Kreuzung Granschützer Straße / An der Fabrik und endet ca. 20 m vor der Ortstafel am Ortseingang Rössuln.

Auch hier ist die Maßnahme seit 18.12.2025 erfolgreich abgeschlossen worden.

Die Errichtung einer ÖPNV Haltstelle in Werschen (Gosserau), Nähe Einmündung Wohngebiet Am Hölzchen, befindet sich im Prüfverfahren

 

 

Investitionsprogramm über die Gewährung einer Zuwendung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aus Mitteln des Bundes gemäß Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Kindertagesstätte (KiTa) „Käthe Kollwitz“, Fröbelstraße 15, 06679 Hohenmölsen OT Granschütz

Die Grundschule Granschütz mit einer 1,25 Zügigkeit und die Kindertageseinrichtung „Käthe Kollwitz“ mit einer Gesamtplatzkapazität von 200 Plätzen, dav. 37 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 100 Hortplätzen bilden zusammen mit der Sporthalle Granschütz einen Campus für Bildung und Erziehung.

Der Ausbau und eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen KiTa und Grundschule ist die Basis des in Rede stehenden Projektes.

Aktuell fehlt es an Gruppenräumen sowohl in der Flächengröße als auch in der notwendigen Aufteilung der Altersgruppen. Ein im OG zur Verfügung stehender Raum besitzt keine Anbindung an ausreichend sanitäre Einrichtungen.

Die Kooperation zwischen Hort und Grundschule bietet im Falle des Ausbaus des Campus Granschütz für eine qualitativ hochwertige Zusammenarbeit organisatorisch und nach Vollendung der Baumaßnahmen auch räumlich die besten Voraussetzungen. Dabei soll dem Hort zukünftig ein eigener, räumlich zugeordneter Bereich zur Verfügung stehen.

Aktuell nutzen mehr als 86 % der Grundschüler der Grundschule Granschütz die Hortbetreuung in der Kindertageseinrichtung Granschütz. Neben der Betreuung vor Beginn des Unterrichts nutzen die Hortkinder nach Unterrichtsende (Ende der verlässlichen Öffnungszeit der Grundschule) die Möglichkeiten zur interessenbezogenen Freizeitbeschäftigung und zur Erledigung der Hausaufgaben.

Der Standort der KiTa Käthe Kollwitz ist ein zukunftsfähiger Standort mit einer langfristigen Nutzung für die Betreuung, Bildung und Förderung von Krippen-, Kindergarten und Hortkindern. Durch die Schaffung konkreter Gebäudestrukturen wird Platz in den zwei zur Verfügung stehenden Gebäuden Räumlichkeiten für insgesamt 200 Kinder geschaffen. Zusätzliche sanitäre Einrichtungen und die Schaffung einer Barrierefreiheit runden die Maßnahme ab.

Grundsätzlich ist der Ausbau des Gebäudeteils Fröbelstraße Teil 1 des Projektes „Ausbau des Standortes Granschütz als Bildungscampus“. Die Erweiterung der Betreuungsfläche im OG und damit der Rückbau des mangelhaften Dachgeschosses ist Voraussetzung mit einer sich zwingend anschließenden Maßnahme zum Ausbau der Hortplätze im sog. Verbinderbau Fröbelstraße.

Die Baukosten werden auf 2,04 Mio. € geschätzt, daran wird sich das Land Sachsen-Anhalt mit 1,4 Mio. € beteiligen.

Die Stadt Hohenmölsen erhielt den Förderbescheid am 17.02.2025, die Maßnahme muss bis zum 30.06.2029 abgeschlossen werden.

Eine planerische Voruntersuchung wurde durchgeführt, welche Grundlage der Fördermittelantragstellung war.

Der Stadt Hohenmölsen liegt zur beabsichtigten baulichen Gestaltung ein positiver Bauvorbescheid vor. Somit ist eine Realisierung laut der erarbeiteten Konzeption rechtlich möglich.
Parallel laufen bereits technische Klärungen (Baugrundgutachten, Statiker). Sobald dazu die Freigaben vorliegen, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Das beauftragte Baugrundgutachten liegt vor und wird ausgewertet.

 

 

Förderung von Feuerwehrgerätehäusern im Jahr 2028

Die Stadt Hohenmölsen beabsichtigt in der Ortschaft Taucha ein neues Feueuwehrgerätehaus für 3 Stellplätze zu errichten. Als möglicher Standort wird in Taucha eine Fläche entlang der Muschwitzer Straße favorisiert. Dazu wird das Planungs- und Baurecht in Form eines Beschlusses über die Aufstellung der „Ergänzungssatzung Taucha Muschwitzer Straße“ geklärt. Eine Fördermittelantragstellung erfolgte für das Bewilligungsjahr 2028.

Das Bebauungsplanverfahren wird durchgeführt.

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen pandemieresilienter Baumaßnahmen in Schul(frei) räumen in Sachsen-Anhalt

Zur Verbesserung der Pandemieresilienz des Schulbetriebes beabsichtigt die Stadt Hohenmölsen in der Grundschule Hohenmölsen-Nord als erste Teilmaßnahme in 17 von 24 Klassenräume zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Raumlüftung und Vorbeugung pandemischer Krankheitsbilder, jeweils drei von sechs Fensterelementen umzurüsten bzw. auszutauschen.

Die aktuelle bauliche Situation lässt es nicht zu, dass die Fensterelemente, außer in Kippstellung, geöffnet werden können.

 

 

Klima III; Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt Starkregenrisikomanagement im Ortsteil Werschen der Stadt Hohenmölsen

Am 14.10.2024 stellte die Stadt Hohenmölsen einen Förderantrag beim Land Sachsen-Anhalt. Dieser Antrag beinhaltet verschiedene bauliche und grün-ordnerische Maßnahmen, welche in Folge des Klimawandels regional und lokal auftretenden Extremwetterereignissen, wie z.B. heftigen Starkregenfällen, entgegenwirken sollen. Eine Bewilligung der Maßnahmen steht noch aus.

 

 

Generationsübergreifender Spielplatz Granschütz

Am 14.10.2024 stellte die Stadt Hohenmölsen einen Förderantrag beim Land Sachsen-Anhalt. Dieser Antrag beinhaltet verschiedene bauliche und grünordnerische Maßnahmen, welche in Folge des Klimawandels regional und lokal auftretenden Extremwetterereignisse, wie z.B. heftige Starkregenfälle, entgegenwirken sollen. Eine Bewilligung der Maßnahmen steht noch aus.

 

 

Weitere Fördermaßnahmen

Im Rahmen der EFRE-Richtlinie, Programmjahre 2023 – 2027 stellte die Stadt Hohenmölsen, den Antrag zur Förderung der Freifläche des Platzes vor dem Sportplatz in Werschen.
Ebenfalls wurde ein Antrag zur Förderung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Wählitz entlang der L 190 gestellt.

Die Entscheidungen stehen noch aus.

 

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programm 2021 – 2027 des Landes Sachsen-Anhalt

Als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der Stadt Teuchern wird der Ausbau des Rippachradweges zwischen Gröben und Werschen beabsichtigt.

Der Bewilligungsbescheid liegt vor.

Er soll auf den 800 m Länge in einer Breite von 2,50m in Asphaltbauweise ausgebaut werden. Damit wird eine alltagstaugliche Nutzung erreicht. Mit einer höheren Frequentierung wird gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz erbracht. Ein Förderantrag wurde im Februar 2024 gestellt. Die Bewilligung wurde erteilt. Die Stadt Teuchern führt das Verfahren.

 

 

Infrastrukturförderung nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025

Gigabitförderung der Stadt Hohenmölsen

Die Stadt Hohenmölsen stellte einen Antrag zur Gigabitförderung in der Stadt Hohenmölsen. Es besteht Nachholbedarf in der Kommune mit hohem Anteil unterversorgter Anschlüsse.

Die digitale Teilhabe im ländlichen Raum muss hergestellt werden. Dazu gibt es von Bund und Land finanzielle Unterstützung. Der Fördermittelantrag wurde im Frühjahr 2025 gestellt und im November 2025 bewilligt. Das Markterkundungsverfahren wurde durchgeführt. Das Ausschreibungsverfahrung zur Findung eines Telekomunikations- unternehmens, welches den Ausbau durchführt, wird durchgeführt. Die Vergabe/ Beauftragung soll im September 2026 durch den Stadtrat erfolgen. Der Gigabitausbau wird bis Ende 2028 abgeschlossen.

© Christine Iser E-Mail

Zurück

Radio SAW - Die schönsten Heimatorte aus der Vogelperspektive

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Daten an YouTube/Google/Alphabet Inc. übermittelt werden und das Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Infos & Kontakt:

Öffentliche Bekanntmachungen
Veranstaltungen
| Stellen | Meldewesen Online

Anschrift:                                                                                                                       Stadt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Sachsen-Anhalt
Telefon:                                                                                                                    034441 /  42 0
Email:
info@stadt-hohenmoelsen.de

Öffnungszeiten:

Mo 13:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 17:30 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:30 Uhr

Sonderöffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Sa 09. Mai 09:00 - 11:00 Uhr
Sa 06. Jun  09:00 - 11:00 Uhr

Stadtbibliothek:
Mo 10:00 - 12:00 Uhr
Di  13:00 - 19:00 Uhr
Mi  13:00 - 17:00 Uhr
Do 10:00 - 12:00 Uhr und
     13:00 - 15:00 Uhr
Fr  geschlossen