2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen – Billigung des Vorentwurfs
Der Stadtrat Hohenmölsen hat am 20.04.2023 den Beschluss zum Bekenntnis zur Entwicklung des „Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes A9/B91“ (IKIG A9/B91) gefasst. Die Umsetzung dieser Planungsabsichten muss bauplanungsrechtlich begleitet und abgesichert werden.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan dort zu ändern, wo das potenzielle interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt werden soll.
Die aktuell in dem gegenständlichen Bereich größtenteils dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll dazu zu einer gewerblichen Baufläche entwickelt werden.
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen beschloss in seiner Sitzung am 14.03.2024, das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen einzuleiten. Als nächsten Verfahrensschritt hat der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Vorentwurf zur 2. Änderung des gebilligt.
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Stadtverwaltung, diese durchzuführen.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung_VE_2. AE_FNP |
1 MB | |
| Anlage 1 - 2. Änderung FNP_Planzeichnung |
1.6 MB | |
| Anlage 2 - 2. Änderung FNP_Begründung |
1.5 MB | |
| Anlage 3 - 2. Änderung FNP_Umweltbericht |
1.6 MB |