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Telefon:                                                                                                                    034441 /  42 0
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Bekanntmachung Übermittlungssperre

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Widerspruch zur Auskunftserteilung und Datenübermittlung

Hiermit wird die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Auskunftserteilung gemäß der §§ 36, 42, 50 BMG öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 50 Abs. 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Weiterhin darf die Meldebehörde gemäß § 50 Abs. 2 BMG an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen.  Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum. Ebenfalls darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben, nicht jedoch zu arbeitsrechtlichen Zwecken, Daten ihrer Mitglieder auch regelmäßig übermitteln. § 42 BMG)

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG)).

Die Meldebehörde darf für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) den Adressbuchverlagen Auskunft zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen. Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Hohenmölsen oder auf unserer Internetseite www.stadt-hohenmoelsen.de. Sollten Sie bereits einen Widerspruch abgegeben haben, so müssen Sie diesen nicht erneuern.

Andy Haugk
Bürgermeister

Ein Formular zum ausdrucken, ausfüllen und abgeben im Bürgerbüro finden sie in den Dateien im Anhang auf dieser Seite.

Symbol Beschreibung Größe
Formular Auskunftssperre
0.1 MB

© Ingo Bochnig

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